Abrechnung nach GOT, siehe hier: Gebührenordnung für Tierärzte
Zahlungsmodalitäten
Wir kümmern uns am liebsten um unsere Patienten und die Sorgen ihrer Besitzer. Daher unterhalten wir kein Rechnungswesen und führen auch keine Behandlungen auf offene Rechnung durch. Sie können aber bei der Bezahlung wählen zwischen
Bar-Zahlung und Zahlung mit EC-Karte mit PIN
Wie setzen sich die Preise zusammen? In unserer Praxis rechnen wir immer nach der GOT ab. Für die Tierärzte in ganz Deutschland gilt die sogenannte GOT, die Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom August 2008. Darin wird zwischen Grundleistungen (z.B. Allgemeine Untersuchung) und Zusatzleistungen unterschieden (z.B. Operationen). Dabei kann der Tierarzt frei zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz wählen, entsprechend dem entstandenen Aufwand. Zusätzlich werden Materialkosten (z.B. Nahtmaterial, Skalpelle, Implantate) berechnet. Die GOT beinhaltet die Preise für die verschiedenen Leistungen ohne Mehrwertsteuer. Diese beträgt derzeit 19% Mehrwertsteuer und wird auf die erbrachten Leistungen und angewandten und abgegebenen Medikamente berechnet.
Und die Medikamente? Bei Medikamenten wird unterschieden zwischen den angewandten Medikamenten und den abgegebenen Medikamenten. Die Preisberechnung erfolgt nach der sog. Arzneimittelpreisabgabeverordnung (AMVO) in der zuletzt gültigen Fassung. Um Ihnen einen Überblick über die erbrachten Leistungen, angewandeten und abgegebenen Medikamentenkosten zu geben, überreichen wir Ihnen gerne nach jeder Behandlung eine detaillierte Quittung bei Begleichung der Kosten.
Sollten Sie Fragen haben, bitte wenden Sie sich offen an unser Team. Wir werden Ihnen die Beträge gerne erklären.